SiGeKo

Weiter Dienstleitsung:

Ihr Sicherheits- und Gesundheitskoordinator

Warum benötigen wir einen SiGeko?

SiGeKo nach RAB 30 B, C, D und §3 Baustellenverordnung

In Deutschland sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren, kurz SiGeKos, besonders auf Baustellen wichtig und bei bestimmten Vorraussetzungen auch gesetzlich nach BaustellV gefordert.

Hier sind einige Gründe für ihre Notwendigkeit:

1. Sicherheit der Arbeiter:
Der SiGeKo sorgt dafür, dass alle Sicherheitsvorschriften eingehalten werden, um Unfälle und Verletzungen auf der Baustelle zu vermeiden.
Er bewertet Gefahren und schläft geeignete Schutzmaßnahmen vor.


2. Gesetzliche Vorgaben:
Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu sorgen. Der SiGeKo trägt dazu bei, diese Verpflichtungen zu erfüllen und kennt rechtlichen Anforderungen.


3. Koordination der Maßnahmen:
Auf Baustellen arbeiten oft verschiedene Firmen und Gewerke zusammen. Der SiGeKo koordiniert die Sicherheitsmaßnahmen zwischen den verschiedenen Beteiligten, um sicherzustellen, dass alle auf dem gleichen Stand sind und Risiken minimiert werden.


4. Schulung und Sensibilisierung:
Der SiGeKo ist auch dafür verantwortlich, Mitarbeiter über Sicherheitsvorschriften und -praktiken zu schulen und sie für potenzielle Gefahren zu sensibilisieren.


5. Dokumentation und Nachweis:
Der SiGeKo dokumentiert alle sicherheitsrelevanten Maßnahmen und Vorfälle, was im Falle von Kontrollen oder Unfällen wichtig ist. Dies hilft, Transparenz zu schaffen und Verantwortlichkeiten klarzustellen.


6. Prävention von Arbeitsunfällen:
Durch die frühzeitige Identifikation von Gefahren und die Umsetzung von präventiven Maßnahmen kann der SiGeKo dazu beitragen, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden.


Insgesamt trägt ein SiGeKo dazu bei, ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen und die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen, was sowohl für die Arbeitnehmer als auch für die Arbeitgeber von großem Interesse ist.

Weitere Leistungen

Rund um die Baustelle:

Pflichten nach Baustelleverordnung:

– Vorankündigung erstellen nach BaustellV §2 Abs. 2

– SiGePlan nach BaustellV §2 Abs.3

– Bereitstellen eines Sicherheits-. und Gesundheitskoordinators nach BaustellV §3 Abs. 1

Umfassende Unterstützung

Wir haben natürlich auch die ASR und RAB im Blick. Gern besprechen wir schon in der Startphase Ihres Bauvorhabens, welche Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden müssen.

Dies hilft auch beim der Kostenprognose. Oft sind die Nebenkosten einer Baustelle nicht ganz transparent dargestellt. Da kann es helfen mit einem Sachverständigen einen Plan zu erstellen.

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